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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung, Vertragsabschluss
 

Selina Peterson (nachfolgend "Grafikerin" genannt) erbringt ihre Leistungen ausschließlich auf der Grundlage der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht ausdrücklich in Bezug genommen werden. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.


2. Urheberrecht / Nutzungsrechte
 

Jeder der Grafikerin erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werksleistungen gerichtet ist.

Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach §2UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Grafikerin weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen berechtigt die Grafikerin eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen. Ist eine Vergütung nicht vereinbart, gilt die nach dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD übliche Vergütung als vereinbart.

Die Grafikerin überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache einmalige Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung an der Auftraggeber über.

Die Grafikerin hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber genannt zu werden.

Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluß auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.


3. Leistungsvergütung
 

Wenn nichts anderes vereinbart ist, entsteht der Vergütungsanspruch der Grafikerin für jede einzelne Leistung.

Alle Leistungen der Grafikerin, die nicht ausdrücklich durch die vereinbarte Vergütung abgegolten sind, werden gesondert entlohnt. Alle der Grafikerin erwachsenden Auslagen sind vom Auftraggeber zu ersetzen.

Sollte sich der Auftrag nachträglich erweitern, steht der Grafikerin auch ohne ausdrückliche Vereinbarung eine Vergütungsanpassung zu, dessen genaue Höhe sich nach dem Verhältnis des ursprünglich vereinbarten Leistungsvolumens zur vereinbarten Vergütung und dem tatsächliche Leistungsvolumen berechnet.

Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die die Grafikerin für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.


4. Sonderleistungen
 

Sonderleistungen wie beispielsweise die Umarbeitung oder Änderung von Grafiken oder Reinzeichnungen, Manuskriptstudium etc. werden nach Zeitaufwand oder nach Absprache entsprechend gesondert berechnet.


5. Fälligkeit und Abnahme
 

Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist eine entsprechende Teilvergütung jeweils bei Abnahme des Teiles fällig.


6. Eigentumsvorbehalt
 

Alle Leistungen der Grafikerin, auch einzelne Teile daraus, bleiben Eigentum der Grafikerin. Der Kunde erwirbt durch Zahlung des Honorars nur das Recht der Nutzung (einschließlich Vervielfältigung) zum vereinbarten Zweck und im vereinbarten Nutzungsumfang.


7. Digitale Daten
 

Die Grafikerin ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Der Auftraggeber erwirbt mit der Bezahlung des Gesamthonorares das ausschließliche Werknutzungsrecht an dem geschaffenen Werk in der gelieferten Fassung. 

Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, insbesondere die Übergabe der offenen Daten zur Bearbeitung durch Dritte, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

Hat die Grafikerin dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung der Grafikerin geändert werden.

Bei der Verwendung von Schriften besteht kein Anspruch auf die Herausgabe der Schriftschnitte (Fonts). Der Auftraggeber wird die Nutzungsrechte an den Schriften – soweit erforderlich – gesondert erwerben.


8. Gewährleistung
 

Die Grafikerin verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Muster, Vorlagen, Unterlagen etc. sorgfältig zu behandeln. Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werkes schriftlich bei der Grafikerin geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei abgenommen.


9. Haftung
 

Die Grafikerin haftet – sofern der Vertrag keine anders lautenden Regelungen trifft – gleich aus welchem Rechtsgrund nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

Mit der Freigabe von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung der Grafikerin.

Für die wettbewerbs- und warenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit der Arbeiten haftet die Grafikerin nicht.


10. Schlussbestimmungen
 

Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass die Grafikerin die für ihn erstellten Arbeiten (Grafiken, Layouts etc.) bei Bedarf als "Referenz" in ihren öffentlichen Galerien auf ihrer Homepage ausstellt bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis ihrer Arbeiten verwendet. Ausgeschlossen von dieser Regelung bleiben selbstverständlich Projekte, bei denen der Auftraggeber um Anonymität bzw. Kundenschutz bittet.

Erfüllungsort ist der Sitz der Grafikerin.

Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen berührt die Geltung der übrigen Bestimmungen nicht.

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

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